Berlin soll mobiler, sicherer und klimafreundlicher werden. In einer wachsenden Millionenstadt wie Berlin gelingt das nur, wenn alle Verkehrsmittel – also Bus, Bahn, Fahrrad, Auto, Fußverkehr – mit ihren Stärken berücksichtigt werden. Dem Umweltverbund von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil er sehr effizient bei den benötigten Flächen ist. Dafür schafft das Mobilitätsgesetz eine Grundlage, die alle Interessen in den Blick nimmt. Dies ist einmalig in Deutschland.
Die urbane Mobilität der Zukunft ist eine vernetzte Mobilität. Im Mittelpunkt steht das Ziel, dass alle Menschen in Berlin auf möglichst umwelt- und stadtverträgliche Art und Weise bequem, sicher und zuverlässig an ihr Ziel kommen – und dies unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Verkehrsmittels oder körperlichen Einschränkungen. Mit dem Mobilitätsgesetz soll die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit verbessert werden. Es bekräftigt zudem das Ziel des Senats, spätestens im Jahr 2050 den motorisierten Verkehr in Berlin klimaneutral zu gestalten. Und die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer soll langfristig auf ein Minimum reduziert werden (Vision Zero). Zwei der wichtigsten Maßnahmen hierfür sind die Umgestaltung gefährlicher Knotenpunkte und die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.
Die Bausteine des Berliner Mobilitätsgesetzes
Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Bausteinen und betrachtet dabei alle Verkehrsmittel. Die einzelnen Elemente entstehen nach und nach. Sie ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine zukunftsorientierte Mobilität: Die ersten drei Bausteine beschreiben allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele sowie den ÖPNV und den Radverkehr.
2018 folgen die Bausteine zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung und andere Zukunftsthemen). Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept wird in das Mobilitätsgesetz aufgenommen und eine wichtige Rolle spielen.
Die Schritte zum Berliner Mobilitätsgesetz
In einem bundesweit einmaligen Verfahren wurde im Frühjahr 2017 die Grundlage für das Mobilitätsgesetz geschaffen: Den allgemeinen Teil des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, zuständige Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Die Eckpunkte für den Baustein „Radverkehr“ hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im „Dialog Radgesetz“ gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt. Auf dieser Basis ist der Referentenentwurf entstanden, der im August 2017 vorgestellt worden ist. Interessenvertretungen haben anschließend in einem Beteiligungsverfahren schriftlich Stellung genommen. Diese Hinweise und konstruktiven Vorschläge wurden geprüft und ggf. in den finalen Referentenentwurf übernommen.
Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz